Industrie- und Handelskammer Erfurt
1. Berufsakademie (BA) - eine Hochschulausbildung nach dem dualen Prinzip
Warum Berufsakademie in Thüringen
Über 98 % der Betriebe sind klein und mittelständische Unternehmen mit flachen Leitungsstrukturen
Die Arbeit der dort tätigen Führungskräfte verlagert sich deutlich hin zu Dienstleistungs- und Kundenorientierung
Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse in der Ausbildung muß daher weniger theorie - als vielmehr system,-
methoden- und anwendungsorientiert sein.
Die klassische Hochschulausbildung kann das bei einem Praxisteil von weniger als 15 % nicht leisten. Auch hat die
Wirtschaft kaum Einfluß auf die Studieninhalte.
Gute Erfahrungen haben die Unternehmen mit der dualen Berufsausbildung gemacht.
Das Studium an der Berufsakademie ermöglicht einen Praxisanteil von 50% durch die praktische Ausbildung im
Betrieb
Damit wird das duale System der Berufsausbildung auf die Hochschulausbildung übertragen und seine Vorteile werden auch hier nutzbar.
Vorteile für den Unternehmer
Wissenschaftsorientierte und praxisbezogene Ausbildung der Studenten an den Lernorten.
Staatliche Studienakademie für den Theorieanteil
Unternehmen für den Praxisanteil
realitätsnahe Ausbildung durch direkte Nutzung fachlicher und sozialer Erfahrungen der Studenten aus dem
Unternehmen, denn sie besitzen Mitarbeiterstatus
ständig aktuelle Lehrpläne, die nach den Unternehmensbedürfnissen ausgerichtet sind
Einflußnahme der Unternehmen auf die Gestaltung der Studieninhalte
60% der Lehrkräfte sind Führungskräfte aus der Wirtschaft
geringe Einarbeitungszeit der Absolventen im Unternehmen
geringes Einstellrisiko für die Unternehmen, denn über 90% der Absolventen werden übernommen
Die Abschlüsse der Berufsakademie- sind denen der Fachhochlschule gleichgestellt
Zugangsvoraussetzungen
allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen der Region
Kosten für das Unternehmen
für Betreuung des Auszubildenden im Unternehmen
Ausbildungsvergütung  + Sozialleistung (siehe Anlage 1.)
Abschlüsse an der Berufsakademie
Im Studienbereich Wirtschaft:
"Diplom-Betriebswirt (Berufsakademie)" einer Studienrichtung, z.B. Handel
Im Studienbereich Technik:
"Diplom-Ingenieur (Berufsakademie)" einer Studienrichtung, z.B. Produktionstechnik

Studienbereiche und -richtungen der Berufsakademie ab 1.10.98
Wirtschaft - mit den Studienrichtungen
  Studienschwerpunkte Theorie Mögliche Einsatzgebiete
Handel
* Handelsmarketing
* modernes Warenwirtschaftssystem
* handelsspezifisches Rechnungswesen
* Controlling, Finanzmanagement, Personal-
führung, Logistik, Unternehmensplanung
* Abteilungsleiter
* Filialleiter
* Bezirks- bzw. Gebietsleiter
* Marketingspezialist
* Leiter Logistik
* Leiter Personalwesen
Mittel-
ständische
Wirtschaft
* Leistungserstellung
* Disposition, Lagerwesen
* Marketing, Absatz
* Finanzierung, Bilanzierung
* Rechnungsbelegung
* Kosten- und Leistungsrechnung
Personalwesen
* Steuerrecht, Handelsrecht, Gesellschaftssrecht
* Wirtschaftsmathematik
* Einsatz im mittleren und gehobenen
Management des kaufmännischen
Bereichs,
* Leiter Marketing,
Beschaffung, Lagerwesen
* Buchhaltung
* Prokurist
Technik -mit dem Studienrichtungen
  Studienschwerpunkte Theorie Mögliche Einsatzgebiete
Engeneering
und techn.
Management
* Interdisziplinär orientierte technische
Grundlagen
* Betriebswirtschaftliche Grundlagen
* Technisches Management
(Schnittstellenmanagement,
Informationsmanagement, Techn. Controlling)
* Prozeßautomatisierung
* Prozeß-, Projekt- und Produktions-
engeneering
* Leiter Technischer Vertrieb
* Projektmanager
* Qualitätsmanager
* Kundenberater
* Serviceleiter
* Kostencontroller
Produktions-
technik
* Konstruktionslehre
* Techn. Phys. Grundlagen,
Fertigungstechnik
* Infosysteme in der Fertigung, Robotik
CAD, CAM Techniken
* BWL, Betriebsorganistation, Planung
* Marketing und Technischer Vertrieb
* Qualitätsmanagement
* Leiter bzw. Mitarbeiter für Fertigung,
Konstruktion, Arbeitsvorbereitung,
Fabrikplanung, Verfahrensplanung
und - entwicklung, Qualitäts-
sicherung, Marketing
* Technischer Vetriebsleiter

Zeitlicher Ablauf des dualen Studiums an der Berufsakademie

Zeitlicher Ablauf des dualen Studiums an der Berufsakademie


Lernorte der Berufsakademie

Lernorte der Berufsakademie

* Wissenschaftsbezogenes und
praxisorientiertes Fachwissen
- Wissenschaftl. Grundlagenwissen
mit Anwendungsbezug
- Fachwissenschaftliches Wissen
mit Praxisorientierung
* Anwendungsorientiertes Fachwissen
* Erfahrungen mit Grundfertigkeiten
* Erfahrungen in technologischen Prozessen
* Erfahrungen in betrieblicher Organisation

Klammer

* Erfahrungen mit Arbeitstechniken und Methoden
* Anwendungsorientiertes Denken, Adaptions- und
Transferfähigkeit
* Denken in Strukturen und Systemen
* Fähigkeit zur Einbindung betriebswirtschaftlicher
Fragen
* Persönlichkeit
* Teamfähigkeit

2.  Erforderliche Schritte zur Einstellung eines Studenten für die Berufsakademie Eisenach
1. Prüfung des betrieblichen Bedarfs
Besteht Nachfrage nach jungen Führungskräften des mittleren Managements?
2. Prüfung betrieblicher Betreuungsmöglichkeiten
Steht für die praktische Ausbildungsabschnitte eine betriebliche Fachkraft mit Diplom-Abschluß zur Verfügung?
3. Prüfung der Zahlung einer Studienvergütung
Ist für das 3-jährige Studium eine monatliche Vergütung des Studenten von mindestens 625,-- bis 680,--DM gesichert?
Hierzu: Anlage 1
4. Antrag auf Zulassung des Betriebes als Bildungsstätte
Der betriebliche Antrag ist dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu übersenden.
Der Praxislehrplan kann erst nach vorliegenden Studienplänen erstellt werden.
Hierzu: Anlage 2
5. Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes im Betrieb
Meldung des Platzes beim zuständigen Arbeitsamt und der IHK
6. Bewerberansprache und -auswahl
- Erste Informationen zu interessierten Abiturienten vom Arbeitsamt
- Durch evtl. geschaltete Anzeige in der Tageszeitung Direktansprache interessierter Studenten
- Völlig eigenständige Auswahl geeigneter Bewerber durch das Unternehmen
7. Abschluß eines Ausbildungsvertrages
Hierzu: Anlage 3
8. Vorpraktikum des Studenten
Nach eigenem Ermessen

ANLAGE 1 - Ausbildungsvergütung
Studenten der Berufsakademie Thüringen erhalten während der gesamten Zeit ihres Studiums (auch für die Zeit an der
Staatlichen Studienakademie) eine Ausbildungsvergütung, die den geltenden Bedarfssatz nach § 13 des Bundesaus-
bildungsförderungsgesetzes nicht unterschreitet.
Nach § 13 (1) und (2) ergeben sich als monatliche Bedarfssätze für
1. Studenten, die bei ihren Eltern wohnen
595,--DM plus 30,--DM

= 625,-- DM

2. Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen
595,-- DM plus 85,--DM

= 680,--DM

Soziale Absicherung der Studenten: ca. 15,--DM pro Monat
Erfahrungen aus Baden-Württemberg besagen, daß viele Betriebe eine Mehrzahlung über den Mindestbedarfssatz von
den Leistungen und vom Engagement des Studenten abhängig machen

ANLAGE 2 - Antrag des Betriebes auf  Zulassung als Bildungsstätte an der Berufsakademie Thüringen
Diese Unterlagen wurde vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erarbeitet.
Damit soll erreicht werden, daß die fachliche Betreuung der praktischen Studienabschnitte abgesichert wird.
Da gegenwärtig noch keine verbindlichen Studienpläne vom Ministerium erarbeitet wurden, können Sie lediglich
Punkt 1. bis 7.
Punkt 10.
ausfüllen.
Der Studienplan "Praxis" (Teil B) kann von Ihnen erst nach Vorliegen des verbindlichen Studienplanes aufgestellt werden.
Dazu wird es noch weitere Informationen geben.
Bitte auch diesen Antrag an die Adresse des Ministeriums und an die IHK Erfurt senden.
Adresse: Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat W 3
Juri-Gagarin-Ring 153
99084 Erfurt

BA Berufsakademie
Thüringen

Vorläufiges Muster

Antrag auf  Zulassung als Bildungsstätte an der Berufsakademie Thüringen - Staatliche Studienakademie <ort> -
1. Name und Anschrift des Betriebes / Träger:
Telefon:.......................................
Telefax:.......................................
2. Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (oder anderer vergleichbarer Gremien) in:
3. Branche:
4. Anzahl der Mitarbeiter
5. Geplante Anzahl der Studierenden an der Berufsakademie
5.1 kaufmännisch: (               )
5.2 gewerblich: (               )
6. Verantwortliche(r) Betreuer(in) im Betrieb:
7. Den Entwurf der "Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen der Praxispartner als Aus-
bildungsstätte der Berufsakademie Thüringen" haben wir zur Kenntnis genommen; wir werden die dort gegebenen Richtlinien einhalten.
8. Den Studienplan "Praxis" (Teil B) für unsere Studierenden fügen wir als Anlage bei.
9. Die Inhalte des Studienplanes werden
9.1 intern voll vermittelt Kreis.gif (940 Byte)
9.2 intern nur teilweise vermittelt Kreis.gif (940 Byte)
9.3 Folgende Teilgebiete werden extern vermittelt bei:
10. Wir bitten Sie, uns in die Firmenliste Ihrer Erstinformation für Studienbewerber
10.1 sofort nach Zulassung Kreis.gif (940 Byte)
10.2 ab <datum>
10.3 überhaupt nicht  Kreis.gif (940 Byte)  aufzunehmen
11. Die Zulassung an der Staatlichen Studienakademie <ort> liegt bereits vor für die Studienrichtung <studienrichtung>

1).gif (111 Byte) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. durch Angaben ergänzen

(Ort, Datum, Unterschrift)
(Von der Staatlichen Studienakademie auszufüllen  Kreis.gif (940 Byte) Der Antrag wird befürwortet
 Kreis.gif (940 Byte) Der Antrag wird nicht befürwortet
(Datum und Unterschrift des Studienrichtungsleiters) (Datum und Unterschrift des Studienabteilungsleiters)

Z u l a s s u n g s v e r f a h r e n

Antrag der Firma:

 

Studienrichtung:

Antrag vom:

1. Geprüft
(Stellv.Vorsitzender des Koordinierungsausschusses (Datum)
2. Zulassung genehmigt
(Vorsitzender der Koordinierungskommission)

(Datum)

3. Zugelassene Firma in Firmenliste aufgenommen
(Studienrichtungsleiter)

(Datum)

4. Unterrichtung des Unternehmens / Trägers
(Stellv. Vorsitzender der Koordinierungskommission

(Datum)

5. Unterlagen an Studienrichtung mit Genehmigungsvermerk zurück (mit Kopie des Schreibens an das
Unternehmen / den Träger)
6. Vorlage der Zulassung in der nächsten Sitzung der Koordinierungskommission
(Schriftführer der Koordinierungskommission)

(Datum)


Vorläufige Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von
Einrichtungen der Praxispartner als Ausbildungsstätte der
Berufsakademie Thüringen

§ 1 Eignung der Ausbildungsstätte
(1) Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere solche der freien Berufe sowie Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben können als Ausbildungsstätte anerkannt werden, wenn sie personell und sachlich geeignet sind, die in der jeweiligen Studien-, Prüfungs- und Ausbildungsordnungen der jeweiligen Studienrichtungen vorgeschriebenen Inhalte der praxisintegrierten Studienabschnitte (Ausbildungsinhalte) entsprechend der Einordnung der Berufsakademie Thüringen in den tertiären Bildungsbereich zu vermitteln
(2) Die Eignung bezieht sich insbesondere auf
die Planmäßigkeit und Vollständigkeit des Studiums (§2)
die Ausbildungspersonal (§3)
die Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte (§4)
die Zahl der Ausbildungsplätze (§5)
die sonstigen Eignungsvoraussetzungen (§6) und
(3) Eine Ausbildungsstätte, in welcher vorgeschriebene Ausbildungsinhalte nicht in vollem Umfang vermittelt werden könne, kann als geeignet gelten, wenn eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgenommen wird.
§2 Planmäßigkeit und Vollständigkeit des Studiums
Die Ausbildungsstätte legt der zuständigen Koordinierungskommission mit dem Antrag auf Feststellung der Eignung eine Ausbildungsübersicht vor, aus der hervorgeht, daß die Ausbildung in der Ausbildungsstätte planmäßig nach den gültigen Studienordnungen und Ausbildungsplänen durchgeführt wird. Falls vorgesehene Ausbildungsinhalte nicht in der Ausbildungs-
stätte selbst vermittelt werden können bzw. sollen, ist der Ausbildungsübersicht der Nachweis über die Absicherung der Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte beizufügen.
§3 Ausbildungspersonal
(1) Wer die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte unmittelbar verantwortlich und in wesentlichem Umfang selbst vermittelt, muß hierfür fachlich geeignet sein (Ausbilder). Jede Ausbildungsstätte benennt dem Koordinierungskommission einen für den jeweiligen Ausbildungsbereich Verantwortlichen (Ausbildungsleiter).
(2) Die fachliche Eignung setzt voraus, daß der Ausbildungsleiter und der Ausbilder eine den zu vermittelnden Ausbildungs-
inhalten entsprechende Qualifikation hat, persönlich geeignet ist und eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig war.
Die erforderliche Qualifikation im Sinne von Satz 1 besitzt, wer über einen Hochschulabschluß in einer gleichen oder verwandten Fachrichtung verfügt. In Ausnahmefällen kann der Nachweis einer vergleichbaren Abschlußprüfung als ausreichend angesehen werden.
(3) Vom Ausbilder oder Ausbildungsleiter können in begrenztem Umfang Aufgaben an Fachkräfte mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung übertragen werden, die die Anforderungen nach Absatz 2 nicht erfüllen, wenn dies die Aus-
zubildenden fördert und zu größerer Selbständigkeit und Verantwortung führt.
§ 4 Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
(1) Art und Umfang der Fertigung des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren des Unternehmens müssen gewährleisten, daß die Ausbildungsinhalte vollständig vermittelt werden können. Analoges gilt für die in der Einrichtung praktizierten Arbeitsformen und die Adressaten der sozialen Arbeit (Zielgruppe)
(2) Die Ausbildungsstätte muß über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung verfügen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstigen notwendigen Arbeitsmittel.
§ 5 Zahl de Studienplätze in der Ausbildungsstätte
(1) Die Zahl der Studienplätze muß entsprechend der Struktur und Ausstattung der Ausbildungsstätte, der Anzahl der Ausbildungsleiter und Ausbilder sowie deren Betreuungsumfang so bemessen sein, daß die ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist.
(2) Ein Ausbilder sollte durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende selbst ausbilden.
§6 Sonstige Eignungsvoraussetzungen
(1) In der Ausbildungsstätte muß sichergestellt sein, daß der Auszubildende gegen die Gefährdung von Leben und Gesundheit nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen ausreichend geschützt ist.
(2) Mit den Auszubildenden darf kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein Konkurs-, Vergleich- oder Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist.
(3) Wird das Studium in mehreren Ausbildungsstätten durchgeführt, so muß jede Ausbildungsstätte den Vorschriften von Absatz 1 und Absatz 2 genügen.
§7 Festlegung und Überwachung der Eignung
(1) Zuständig für die Feststellung und Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte ist die Koordinierungskommission der jeweiligen Staatlichen Studienakademie. Die Feststellung der Eignung ist studienrichtungsbezogen und gilt für alle Staatlichen Studienakademien im Geltungsbereich des Gesetzes über die Berufsakademie Thüringen. Die Verwaltungsaufgaben der Koordinierungskommission werden von der jeweiligen Staatlichen Studienakademie übernommen.
(2) Das Verfahren zur Anerkennung als Ausbildungsstätte ist antragsgebunden. Die Ausbildungsstätte fügt dem Antrag an die Koordinierungskommission alle für die Feststellung der Eignung notwendigen Daten bei. Insbesondere ist dies:
Name und Qualifikation des Ausbildungsleiters bzw. Ausbilders,
Zweck des Unternehmens/ der Einrichtung;
Anzahl und Struktur der Beschäftigten
(3) Die Ausbildungsstätte hat jede Änderung von Tatsachen, die der Eignungsfeststellung zugrunde lagen, unverzüglich der Koordinierungskommission mitzuteilen.
(4) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die Koordinierungskommission die Ausbildungsstätte aufzufordern, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
(5) Ist der Mangel an Eignung nicht zu beheben oder wird der Mangel nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4 beseitigt, ist die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zu widerrufen. Die Koordinierungskommission soll darauf hinwirken, daß die betroffenen Auszubildenden ihre Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte fortsetzen können.
(6) Im übrigen finden die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes sinngemäß Anwendung

ANLAGE 3 - Musterausbildungsvertrag
Das Unternehmen hat bei der Auswahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz völlig freie Hand unter Beachtung der
Zulassungskriterien.

Es wird empfohlen, ein Vorpraktikum (ca. 12 Wochen) durchzuführen.
Der Ausbildungsvertrag, der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erstellt
(und beiliegend erläutert) wurde, ist nach dem Ausfüllen in einem an das
Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat W 3
Juri-Gagarin-Ring 153
99084 Erfurt
zu senden, und eine Kopie davon an die
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Geschäftsbereich Berufsbildung
Weimarische Straße 45
99099 Erfurt

Vorläufiges Muster

BA

AUSBILDUNGSVERTRAG

BERUFSAKADEMIE
THÜRINGEN

Zwischen der Bildungsstätte des Praxispartners und dem im Rahmen der Berufsakademie Thüringen zu qualifizierenden Abiturienten* (im folgenden "Student" genannt).
............................................................. Name:.................................................................................................
............................................................. Vorname:............................................................................................
............................................................. Wohnanschrift:....................................................................................
............................................................. ...........................................................................................................
............................................................. geb. am:....................................in:.......................................................
............................................................. Tel.:....................................................................................................
wird der folgende Ausbildungsvertrag zum
Diplom-Betriebswirt (Berufsakademie)**
Diplom-Ingenieur (Berufsakademie)**
Diplom-Sozialpädagogen (Berufsakademie)**
in der Studienrichtung.....................................................................................................................................................
gemäß des Thüringer Berufsakademiegesetzes vom _____________ geschlossen:
(A) Regelstudienzeit (Ziff 1.2)
Die Studienzeit beträgt drei Jahre
Sie beginnt am 01. Oktober............. und endet am 30. September.............
(B) Bildungsstätte des Praxispartners (im folgenden "Bildungsstätte" genannt) (Ziffer 2)
Die praxisintegrierten Studienabschnitte werden in .......................................................................durchgeführt.
Die Bildungsstätte behält sich einen Einsatz an anderen Bildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studienzieles erforderlich ist.
Folgende Studienmaßnahmen werden außerhalb der Bildungsstätte durchgeführt:
.............................................................................................................................................................................
(C) Vergütung (Ziffer 5.1)
Die Vergütung des Studenten beträgt kalendermonatlich im 1. Studienjahr ..............................DM
im 2. Studienjahr ..............................DM
im 3. Studienjahr ..............................DM
Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.
(D) Wöchentliche berufspraktische Studienzeit in der Bildungsstätte (Ziffer 6.1)
Die regelmäßige wöchentliche berufspraktische Studienzeit beträgt .............Stunden.
(E) Urlaub (Ziffer 6.2)
Der Student hat den Anspruch auf Urlaub in Höhe von ......Werk**-/Arbeitstagen** im Jahre.................
......Werk**-/Arbeitstagen** im Jahre.................
......Werk**-/Arbeitstagen** im Jahre.................
Die umstehenden Nebenabreden mit den Punkten 1 bis 11 sind Gegenstand dieses Vertrages und werden
anerkannt. Der Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden
eigenhändig unterschrieben. Die Bildungsstätte erhält eine Ausfertigung, der Student zwei Ausfertigungen.
....................................den.......................................
Die Bildungsstätte
des Praxispartner
(Stempel und Unterschrift)
............................................den.......................................
Der Student bzw. der
gesetzliche Vertreter
( Unterschrift)

1. Gegenstand des Vertrages, Studienzeit
1.1. Gegenstand des Vertrages
Im Rahmen der Berufsakademie Thüringen wird an der Staatlichen Studienakademie Thüringen und in der Bildungs-
stätte (duales System) ein wissenschaftsbezogenes und zugleich praxisintegriertes Studium durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluß dieses Studiums ist als berufsbefähigender Abschluß dem entsprechenden Abschluß an staat-
lichen Fachhochschulen gleichgestellt.
Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil des Studiums, welcher nach dem Thüringer Berufsakademiegesetz und den Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademie Thüringen den Bildungsstätten obliegt.
1.2. Studienzeit
Siehe Punkt (A) dieses Vertrages (erste Seite). Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der Student* nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Studienzeit abgeschlossen werden, so verlängert sich die Studienzeit entsprechend, längstens um zwei Monate.
1.3. Nichtbestehen der Diplomprüfung
Besteht der Student die Diplomprüfung nicht, so verlängert sich die Studienzeit auf sein Verlangen um den notwendigen Zeitraum, längstens um ein Jahr. Besteht der Student die zulässige(n) Wiederholung(en) der Prüfungsleistung(en) endgültig nicht, so endet die Studienzeit mit dem Nichtbestehen der Wiederholung der Prüfungsleistung.
1.4. Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Monate, deren Ablauf wird durch Zeiten des Studiums an der Staatlichen Studienakademie Thüringen gehemmt. Wird das Studium in den praxisintegrierten Studienabschnitten um insgesamt mehr als 10 Tage unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den über 10 Tage hinausgehenden Zeitraum.
2. Bildungsstätte
Siehe Punkt (B) dieses Vertrages (erste Seite). Bildungsstätten der Praxispartner sind anerkannte Betriebe de Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere solche der freien Berufe, sowie Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben.
3. Pflichten der Bildungsstätte
Die Bildungsstätte verpflichtet sich:
3.1. Eignung
- dafür zu sorgen, daß sie die von der Berufsakademie Thüringen festgelegten Eignungsmerkmale erfüllt;
- dafür zu sorgen, daß die Überwachung der Eignung durch die zuständige Koordinierungskommission der Berufsakademie Thüringen ermöglicht wird und dieser die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorlegt werden sowie die Besichtigung der Bildungsstätte gestattet wird;
3.2. Studienziel
- dafür zu sorgen, daß dem Studenten die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Studienzieles nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademie Thüringen in der Bildungsstätte erforderlich sind;
- die praxisintegrierten Studienabschnitte nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Studienablaufs (Praxisdurchlaufplan) so durchzuführen, daß das Studienziel in der vorgesehenen Studienzeit erreicht werden kann;
3.3. Betreuung
- einen für das gesamte Studium verantwortlichen Betreuer (Ausbildungsleiter) und ggf. weitere geeignete Mitarbeiter mit der Betreuung der praxisintegrierten Studienabschnitte zu beauftragen;
- einen geeigneten Gutachter für die Bewertung der Diplomarbeit zu benennen;
3.4. Praxisdurchlaufplan
- dem Studenten vor Beginn des Studiums den Praxisdurchlaufplan (zeitlich und sachliche Gliederung der Studien-
ordnung für die praxisintegrierten Studienabschnitte) zur Verfügung zu stellen;
3.5. Arbeitsmittel, Schutzkleidung
- dem Studenten kostenlos oder leihweise die Schutzkleidung, soweit das Tragen gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, sowie die Arbeitsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen, die für die praxisintegrierten Studienabschnitte in den Bildungsstätten erforderlich sind: dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium an der Staatlichen Studienakademie Thüringen erforderlich sind;
3.6. Besuch der Staatlichen Studienakademie Thüringen und Teilnahme an Studienmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte
- den Studenten zum Besuch der Staatlichen Studienakademie Thüringen anzuhalten und hierfür freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Studienmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte (siehe Punkt (B) dieses Vertrages, erste Seite) stattfinden;
3.7. Berufspraktische Tätigkeit
- dem Studenten nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Studienzweck dienen und dem Studienstand angemessen sind;
3.8. Freistellung für Prüfungen
- den Studenten für die Teilnahme an den Prüfungen gem. Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademie Thüringen freizustellen;
- den Studenten für die Bearbeitung der Diplomarbeit von der Teilnahme am praktischen Studienabschnitt in angemessenem Umfang freizustellen.
4. Pflichten des Studenten
Der Student ist verpflichtet, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Studienziel in der Studienzeit zu erreichen.
Er ist insbesondere verpflichtet:
4.1. Anmeldung zum Studium
- sich bei der Staatlichen Studienakademie Thüringen für einen Studienplatz in der angegebenen Studienrichtung zum vorstehend genannten Studienbeginn anzumelden.
Dazu reicht er unverzüglich alle notwendigen, ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bei der zuständigen Staatlichen Studienakademie (Studienabteilung) ein;
4.2. Lernpflicht
- die ihm im Rahmen seines Studiums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen
4.3. Lehrveranstaltungen der Staatlichen Studienakademie Thüringen, Prüfung und sonstige Maßnahmen
- an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Staatlichen Studienakademie Thüringen sowie an sonstigen Studienmaßnahmen und Prüfungen teilzunehmen;
4.4. Weisungsgebundenheit
- den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der praxisintegrierten Studienabschnitte und in den wissenschafts-
bezogenen Studienabschnitten von weisungsberechtigten Personen erteilt werden
4.5. Betriebliche Ordnung
- die für die jeweilige Bildungsstätte geltende Ordnung, insbesondere auch die Arbeitszeitregelung, zu beachten;
4.6. Sorgfaltspflicht
- Arbeitsmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden;
4.7. Betriebsgeheimnisse
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren;
4.8. Fernbleiben vom Studium
- nur mit vorheriger Zustimmung der Bildungsstätte, in den wissenschaftsbezogenen Studienabschnitten zusätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der Staatlichen Studienakademie Thüringen, dem Studium fernzubleiben. Kann die Zustimmung den Umständen  nach nicht vorher eingeholt werden, ist sie unverzüglich zu beantragen. Beim nicht genehmigten Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Vergütung;
- der Bildungsstätte die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Student eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag der Bildungsstätte vorzulegen; er trägt die Kosten der Bescheinigung. In besonderen
Einzelfällen ist die Bildungsstätte berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Student verpflichtet, unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Bescheinigung des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt die ärztliche Bescheinigung;
4.9. Mitteilung über die Ergebnisse in Prüfungsleistungen
- die Bildungsstätte über die von ihm an der Staatlichen Studienakademie Thüringen erzielten Ergebnisse in Prüfungsleistungen jedes Studienhalbjahr zu informieren.
- der Bildungsstätte die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Student eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag der Bildungsstätte vorzulegen; er trägt die Kosten der Bescheinigung. In besonderen
Einzelfällen ist die Bildungsstätte berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Student verpflichtet, unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Bescheinigung des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt die ärztliche Bescheinigung;
5. Vergütung und sonstige Leistungen
5.1. Vergütung
Diese Vergütung darf den Bedarfssatz nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zuzüglich der Beträge nach § 13 Abs. 2 Buchst. a und § 13 BAföG nicht unterschreiten.
5.2. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Bildungsstätte
Die Bildungsstätte trägt die Kosten für die ihr nach dem Vertrag obliegenden Studienmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte gemäß Punkt (B) dieses Vertrages, erste Seite, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Diese Regelung gilt nicht für die wissenschaftsbezogenen Studienabschnitte an der Staatlichen Studienakademie Thüringen.
5.3. Berufskleidung
Wird von der Bildungsstätte besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr zur Verfügung gestellt.
5.4. Fortzahlung der Vergütung
(1) für die Zeit der Freistellung gemäß Ziffer 3.6.und 3.8.;
(2) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er
a) sich für das Studium bereit hält, dieses aber ausfällt,
b) infolge Unfall oder Krankheit nicht am Studium teilnehmen kann;
(3) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten gemäß Ziffer 4. zu erfüllen
6. Wöchentliche berufspraktische Studienzeit und Urlaub
6.1. Siehe Punkt (D) dieses Vertrages (erste Seite)
6.2. Siehe Punkt (E) dieses Vertrages (erste Seite)
6.3. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der praxisintegrierten Studienabschnitte gewährt werden. Während des Urlaubes darf der Student keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.
7. Kündigung
7.1. Kündigung
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
7.2. Kündigung außerhalb der Probezeit
Nach der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden,
(1) aus einem wichtigen Grund oder
(2) wenn der Student vom Studium exmatrikuliert worden ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
7.3. Form der Kündigung
Die Kündigung muß schriftlich, im Falle der Ziffer 7.2. unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
7.4. Unwirksamkeit einer Kündigung
Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigen länger als zwei Wochen bekannt sind.
7.5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung
Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Bildungsstätte oder der Student Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigungen gemäß Ziffer 7.2. (2).
7.6. Konkurs, Gesamtvollstreckung, Wegfall der Anerkennung als Bildungsstätte
Bei Kündigung des Ausbildungsvertrages wegen Konkurs, Gesamtvollstreckung oder Wegfall der Anerkennung als Bildungsstätte mit Hilfe des zuständigen Gremiums der Berufsakademie Thüringen, sich rechtzeitig um die Durchführung der praxisintegrierten Studienabschnitte in einer anderen Bildungsstätte zu bemühen.
8. Zeugnis
Die Bildungsstätte stellt dem Studenten bei Beendigung des Studiums oder vorzeitiger Lösung des Ausbildungsvertrages ein Zeugnis aus. Es muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der praxisintegrierten Studienabschnitte sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen des Studenten, auf Verlangen des Studenten auch Angaben über Führung und Leistung
9. Ausschlußfristen
Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag sind innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung der Ansprüche aus, um die Ausschlußfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.
10. Zulassung zum Studium
Die Aufnahme des Studiums zum angestrebten Zeitpunkt erst dann erfolgen, wenn die Staatliche Studienakademie Thüringen den Studienplatz durch Übersendung des Zulassungsbescheides bestätigt hat. Erfolgt durch die Staatliche Studienakademie Thüringen keine Zulassung zum Studium in o.g. Studienrichtungen zu o.g. Studienbeginn ist dieser Vertrag wegen sachlicher Unmöglichkeit unwirksam.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1. Die Vereinbarungen in den Ziffern 1. bis 10. dieses Vertrages sind unabdingbar.
11.2. Ergänzende Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur Zulassung zum Studium bei der Staatlichen Studienakademie Thüringen vorgelegt werden.
11.3. Unzulässige Nebenabreden sind u.a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung der Ausbildung.
* Alle im Text verwendeten maskulinen Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts
** Nichtzutreffendes bitte streichen

3. Beschreibung der Studieninhalte sowie Aufgaben und Einsatzbereiche der Absolventen der Berufsakademie Eisenach
3.1. Studienbereich "Wirtschaft"
3.1.1. Dipl.-Betriebswirt (BA) - Studienrichtung "Handel"
1. Aufgaben und Einsatzgebiete
Der Absolvent ist in der Lage, unmittelbar nach Abschluß seines Studiums anspruchsvolle Aufgaben in einer betriebswirtschaftlichen Fachabteilung oder im Verkaufsbereich zu übernehmen. Letzteres trifft vorwiegend auf den Einzelhandel zu. Der weitere berufliche Werdegang wird im wesentlichen vom persönlichen Engagement sowie der praktischen Bewährung bestimmt, wobei der Aufstieg ins Top-Management durchaus möglich ist.
2. Studienschwerpunkte: hier: Studienplan für den Praxisteil im Unternehmen

Semester

1

2

3

Firmen- und
Produktinformationen

Warenkunde
Warenwirtschaft
Lagerwesen
Wareneingang
Kommissionierung

Einkauf
Disposition
Beschaffungsmarkt-
forschung
Angebotsberarbeitung und
Lieferantenauswahl

Inventur
Verkauf/Kundenberatung
Reklamationsbearbeitung
Zusammenarbeit
Außendienst
Auftragsberarbeitung
Marktbeobachtung
Erstellung und Auswertung
von Statistiken (z.B.
Kundenlaufstudien)
Ladengestaltung
Werbung/Verkaufsförderung


Preiskalkulation

Einkaufsverhandlungen
Buchführung
Zahlungsverkehr
Mahnwesen
Steuern
Versicherungen

Kostenrechnung
Erfolgsrechnung

Jahresabschluß

Finanzierung

4

5

6

Personalwesen
Verwaltung
Lohn-/Gehaltsrechnung
Personalplanung
Personalakquisition

Organisation/Verwaltung:
Untersuchungen von
Arbeitsabläufen und
Organisationsstrukturen

Datenverarbeitung
Ausbildung in ausgewählten
Tätigkeitsbereichen

Kennenlernen der besonderen
Probleme von Führungs- und
Leistungsaufgaben

Ausbildung erfolgt durch
zunehmend selbständige und eigenverantwortliche
Übernahme von Sachberar-
beiteraufgaben und/oder
Mitarbeit an Projekten
Ausbildg. in ausgewählten
Tätigkeitsbereichen

Kennenlernen der beson-
deren Probleme von Füh-
rungs- u. Leitungsaufgaben

Ausbildung erfolgt durch
zunehmend selbständige
und eigenverantwortliche
Übernahme von Sachbear-
beiteraufgaben und /oder
Mitarbeit an Projekten
3.1.2. Dipl.-Betriebswirt (BA)
Studienrichtung "Mittelständische Wirtschaft"
1. Aufgaben und Einsatzgebiete
Der Absolvent ist für das mittlere und gehobene Management im kaufmännischen Bereich vorgesehen und in den verschiedenen Funktionsbereichen flexibel und übergreifend einsetzbar, z.B. Mitarbeiter bzw. Leiter für Marketing, für Beschaffung und Lagerwesen, Mitarbeiter in der Buchhaltung, evtl. Entwicklung zum kaufmännischen Leiter bzw. Prokuristen und Geschäftsführer.
2. Studienschwerpunkte der Theoriephasen
Leistungserstellung, Disposition, Lagerwesen, Marketing, Absatz, Finanzierung, Bilanzierung, Rechnungslegung, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalwesen, Personalführung, Planung, Existenzgründung, Unternehmens-
führung und -beratung, Steuerlehre, Organisation, Schuldrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mahnverfahren, Wirtschaftsmathematik und Statistik
3. Anforderungen an die Praxispartner
Als Praxispartner der berufsakademischen Ausbildung eigenen sich alle kleinen und mittelständischen Unternehmen des produzierenden und dienstleistenden Sektors, möglichst mit einem ausgeprägten kaufmännischen Bereich (größere Handwerksunternehmen inbegriffen). Sie müssen alle fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Vermittlung der Studieninhalte der Praxisphasen erfüllen. Die Betreuung der Studenten ist durch eine Fachkraft mit einschlägigem Hochschulabschluß und Praxiserfahrung abzusichern. Eine Kooperation mit anderen Unternehmen, Steuerberatungsbüros oder Unternehmensberatungen ist möglich.
3.2. Studienbereich "Technik"
3.2.1. Dipl.-Ing. (BA)
Studienrichtung "Engineering und technisches Management
1. Aufgaben und Einsatzgebiete
Der überwiegende Teil der Ingenieure nimmt Tätigkeit wahr, die im Bereich der Planung, der Projektierung, der Organisation, der technischen Dienstleistungen, der Projektabwicklung, des technischen Managements und der Kundenbetreuueng liegen.
Diese Aufgaben setzen übergreifende Kenntnisse und Denkweisen voraus.
Kundenorientierung, Informations- und Schnittstellenmanagement sind wesentliche Faktoren für den Erfolg.
2. Studienschwerpunkte

Semester

 

1 - 4

5 - 6

Lernort:
Akademie

Grundlagen Maschinenbau
Grundlagen Elektrotechnik
Grundlagen Informations-
und Kommunikationstechnik
Ingenieur-Mathematik
Technische Physik
Technische Chemie
und Werkstoffe
Technische Prozesse
Grundlagen
Betriebswirtschaft
Projektmanagement
Automatisierungssysteme
Informationstechnik
Planung und Steuerung
technischer Prozesse
Organisations- und
Managementtechniken
Personalmanagement
Instandhaltungsmanagement
und Technische Dienste
Arbeitssicherheit/Betriebs-
sicherheit
Recht

Lernort:
Unternehmen

Grundlegende Fertigkeiten
Kennenlernen von
Maschinen und Anlagen
Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
Kommunikation,
Kooperation,
Teamentwicklung
Kennenlernen technischer
und betrieblicher Prozesse
und Funktion in
Planung/Steuerung/Organi-
sation/Dienste etc.
Einführung
Rechnerbedienung und
-nutzung
Firmenspezif. Vertiefungen
Einführung in das
ingenieurmäßige Arbeiten
Selbständige Bearbeitung
einer Ingenieuraufgabe

Anfertigen einer
Diplomarbeit
3.2.2. Dipl.-Ing. (BA) - Studienrichtung "Produktionstechnik"
(Kurzbezeichnung Produktionsingenieur)
1. Aufgaben und Einsatzgebiete
Er wird tätig als Leiter oder Mitarbeiter für Fertigung und Produktion, Konstruktion und Arbeitsvorbereitung, Fabrikplanung, Verfahrensplanung, Produktionsplanung und - steuerung, Betriebsführung, Qualitätssicherung, Marketing und technischer Vertrieb
2. Studienschwerpunkte der Theoriephasen
Konstruktionslehre, Technische Mechanik, Elektro-, Meß- und Steuerungstechnik, Werkstofftechnik, Fertigungstechnik, Info-Systeme in der Fertigung und Robotik, CAD/CAM-Techniken, Betriebswirtschaftslehre und Fabrikbetriebslehre, Arbeitsvorbereitung und Betriebsorganisation, Produktionsplanung und -steuerung, Präsentationstechniken Marketing und Technischer Vertrieb, Instandhaltungstechnik, Meßtechnik und Qualitätsmanagement
3. Anforderungen an die Praxispartner
Als  praktische Ausbildungsstätte eigenen sich produzierende Unternehmen aller technischen Bereiche und Dienstleistungsunternehmen. Die Unternehmensgröße ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern die fachliche und personelle Voraussetzungen zur Vermittlung der praktischen Studieninhalte müssen erfüllbar sein. Die Ausbildungsinhalte sollten der zuvor gelehrten Theorie bezogen auf das Produktionsprofil des Unternehmens folgen. Ein betrieblicher Betreuer sollten die Qualifikation eines Dipl.-Ing. besitzen und über einschlägige Praxiserfahrungen verfügen.
3.2.3. Dipl.-Ing. (BA) - Studienrichtung "Informatik"
1. Aufgaben und Einsatzgebiete
Die Informationstechnik ist ein praxisnaher Studiengang, der auf einer ingenieurorientierten Basis aufbaut. Aufgrund der gestiegenen Leistungsfähigkeit lassen sich vernetzte Gesamtsysteme für sehr komplexe Software-
Systeme realisieren. Die Informationstechnik-Ingenieure müssen sich aufgrund der breiten Systemanwendungen flexibel auf unterschiedlichste Aufgabenstellungen im technischen Bereich einstellen.

Die Absolventen der Informationstechnik werden insbesondere auf folgende Tätigkeitsfelder vorbereitet:
- Aufgabenanalyse, Systemauswahl, Projektierung. - Integration von Hardware- und Softwarekomponenten; Vernetzung. - Entwicklung/Anpassung, Test und Qualitätssicherung. - Dokumentation, Einführung/Schulung, Anwendungsberatung und -betreuung. -Projektabwicklung, Technischer Vertrieb.
2. Studienschwerpunkte

Semester

 

1 - 4

5 - 6

Lernort:
Akademie

Ingenieur-Mathematik
Wahrscheinlichkeit und
Statistik
Technische Physik
Elektrotechnik
Elektronik
Digitaltechnik
Signale und Systeme
Meßtechnik
Grundlagen der
Rechnertechnik
Informatik
Praktische
Datenverarbeitung
Programmieren
Software-Engineering
Einführung in
Datenbanken
Kommunikation- und
Netzwerktechnik
Betriebswirtschaftslehre
Lern- und
Arbeitstechniken
Vortragstechniken
Industrielle Prozesse
Seminar Innovative
Technologien
Datenbanken
Betriebssysteme
Wissensbasierte Systeme
Netze und Bussysteme
Projektmanagement
Projekt/Studienarbeit
Wahlfächer
Labor



Zusätzliche Fächerangebote
für die Schwerpunkte:

Netzwerk- und Medientechnik
Ingenieur-Informatik
Projekt-Engineering
     

Lernort:
Unternehmen

Hardware-Praxis
- Meßtechnik
- Analoge und digitale
Elektronik
- Mikroprozessor-
schaltungen Software-
Praxis
- PC/Workstation
- Software-Entwicklung
Projekt-Praxis
- Kennenlernen eines
Entwicklungsprozesses
- Mitarbeit in einem

Projekt
Einführung in das
ingenieurmäßige Arbeiten

Selbständige Bearbeitung
einer Ingenieuraufgabe


Anfertigen einer
Diplomarbeit

zurück